Vermieter einer privaten Wohnimmobilie profitieren rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 von einer neuen degressiven Gebäudeabschreibung. Die Abreibung beträgt 5 Prozent. Voraussetzungen: Es muss im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 mit der Herstellung begonnen werden oder ein Kaufvertrag abgeschlossen werden und das Gebäude muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden.
Vermieter können also bei Vorliegen der Voraussetzungen zwischen der linearen Gebäudeabschreibung von 3 Prozent oder der neuen degressiven Abschreibung wählen. Tritt irgendwann der Fall ein, dass die degressive Abschreibung niedriger ausfällt als die lineare Abschreibung, kann zur linearen Abschreibung gewechselt werden.
Tipp: Die lineare oder degressive Abschreibung kann übrigens auch mit der neuen Sonderabschreibung nach § 7b EStG kombiniert werden. So winken in den ersten vier Jahren nach dem Kauf bzw. der Herstellung besonders hohe steuersparende Werbungskosten.