Im Jahressteuergesetz 2022 wurden neue Steuerspielregeln ab 2023 zum häuslichen Arbeitszimmer beschlossen. Folgende Neuregelungen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2023 beachten:
- Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeiten dar, kann ab 2023 ein Pauschbetrag in Höhe von 1.260 Euro als Werbungskosten abgezogen werden. Pauschbetrag bedeutet: Es müssen keine Aufwendungen nachgewiesen werden. Alternativ können auch die (höheren) tatsächlichen Kosten, die auf das Arbeitszimmer entfallen, in unbegrenzter Höhe abgezogen werden.
- Der neue Pauschbetrag in Höhe von 1.260 Euro ist kein Jahresbetrag. Für Monate, in denen die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug eines häuslichen Arbeitszimmers nicht erfüllt sind, ist der Pauschbetrag um ein Zwölftel zu reduzieren.
- Der neue Pauschbetrag 2023 ist personenbezogen. Das bedeutet: Nutzen mehrere Arbeitnehmer das häusliche Arbeitszimmer, kann jeder jeweils 1.260 Euro als Werbungskosten abziehen.
- Stellt das Arbeitszimmer zwar nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung dar, aber es steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz für Verfügung, können die Arbeitszimmerkosten mit einer Tagespauschale von 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr, abgesetzt werden.