Die als Werbungskosten abziehbare Homeoffice-Pauschale sollte eigentlich nur in den Jahren 2020 bis 2022 abgezogen werden dürfen. Im Jahressteuergesetz 2022 wurde nun festgelegt, dass Beschäftigte auch 2023 Anspruch auf die Homeoffice-Pauschale haben. Folgende Neuerungen sind 2023 zu beachten:
- Abziehbar sind 2023 6 Euro für jeden Tag im Homeoffice, maximal 1.260 Euro pro Jahr (bisher 5 Euro/Tag, maximal 600 Euro/Jahr).
- Mit der neuen Homeoffice-Pauschale werden 2023 also bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich gefördert (bisher 120 Tage).
- Hat ein Arbeitnehmer 2023 nachweislich keinen anderen Arbeitsplatz, kann auch an Tagen, an denen man beim Kunden und im Homeoffice arbeitet, die Homeoffice-Pauschale neben den Fahrtkosten als Werbungskosten abgezogen werden.