Steuerzahler, die 2025 ihren wohlverdienten Ruhestand antreten und erstmals eine gesetzliche Rente beziehen, müssen von ihrer Bruttorente 83,5 Prozent versteuern. Erst im Jahr 2026, wenn erstmals für volle zwölf Monate Rente bezogen wird, ermittelt das Finanzamt den Rentenfreibetrag in Höhe von 16,5 Prozent der Bruttorente. Dieser einmal festgestellt Rentenfreibetrag wird dann in unveränderter Höhe bis zum Lebensende des Rentners von der Bruttorente abgezogen.
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