Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Pflege-Pauschbetrag: Mindest-Pflegedauer nachzuweisen

Wer sich um pflegebedürftige Personen im eigenen Haushalt oder in deren Haushalt kümmert, kann in seiner Steuererklärung dafür einen Pflege-Pauschbetrag beantragen. Dieser steuersparende Pauschbetrag beträgt bei Pflegegrad 2 600 Euro, bei Pflegegrad 3 1.100 Euro und bei Pflegeraden 4 und 5 1.800 Euro. Nach Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts soll es den Pflege-Pauschbetrag allerdings nur geben, wenn die Pflegeleistungen zeitlich 10 Prozent des Gesamtpflegeaufwands übersteigen (Urteil v. 24.1.2024, Az. 2 K 936/23).

In dem Urteilsfall konnte die mehr als 10-prozentige Pflegedauer nicht nachgewiesen werden, deshalb kippten das Finanzamt und das Finanzgericht den Pflege-Pauschbetrag. Wer pflegt und einen Pflege-Pauschbetrag in seiner Steuererklärung beantragt, sollte also unbedingt Aufzeichnungen zur Gesamtpflegedauer und zur Dauer der eigenen Pflegeleistungen führen.

Wichtig zu wissen: Es zählen nicht nur Pflegeleistungen, sondern auch Betreuungsleistungen wie etwa die Erledigung des Einkaufs, das Kochen von Mahlzeiten, das Erledigen von Büroarbeit oder die Begleitung zum Arzt.

Zurück