Immer häufiger kippen die Finanzämter den Werbungskostenabzug für die Tagespauschale. Denn viele Berufe eignen sich einfach nicht dazu, im Homeoffice zu arbeiten. Beispielsweise der Handwerker oder die Kassiererin an der Supermarktkasse können im Homeoffice nur Aufgaben erledigen, die nicht sehr qualifiziert sind oder die auch zeitlich im Vergleich zu den Arbeiten außerhalb des Homeoffice nur als reine Hilfstätigkeiten zu sehen sind. Und dafür gibt es nach Ansicht der Finanzverwaltung eben keine Tagespauschale, selbst wenn der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz hat, an dem er Stundenaufzeichnungen führen kann oder die neuen Wochenarbeitspläne abrufen kann.
Steuertipp: Hier lohnt sich Gegenwehr. Denn im Gesetz finden sich keine Vorgaben bzw. Einschränkungen, nach denen nur qualitativ hochwertige berufliche Tätigkeiten und zeitlich umfangreiche Arbeiten den Abzug der Tagespauschale zulassen. Also Einspruch gegen nachteilige Steuerbescheide einlegen und abwarten, wie das Bundesfinanzministerium reagiert. Das muss sich wohl zeitnah äußern.
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