Rentner erhielten zum 1. Juli 2022 eine deutliche Rentenerhöhung. In den alten Bundesländern stieg die Rente um 5,35 Prozent, in den neuen Bundesländern sogar um 6,12 Prozent. Doch diese Rentenerhöhung freut auch das Finanzamt. Denn immer mehr Rentner müssen Steuern auf ihre Renteneinkünfte bezahlen. Und nach dem System der Rentenbesteuerung wird jeder Cent einer Rentenerhöhung voll steuerpflichtig. Denn das Finanzamt zieht einen einmalig festgesetzten Rentenfreibetrag immer in der derselben Höhe von der Bruttorente ab. Steigt die Rente im Rahmen einer Rentenerhöhung, bleibt der Rentenfreibetrag unverändert.
Lohi-Tipp: Rentner, die zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, sollten unbedingt jeden möglicherweise steuerlich relevanten Beleg aufbewahren. Denn wer dem Finanzamt hohe Werbungskosten (Zahlung eines Rentenberaters oder Rechtsanwalts bei Streitigkeiten zur Rentenhöhe), Sonderausgaben (Spenden), außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Unterhaltsaufwendungen) präsentieren kann, vermeidet eine Steuerfestsetzung entweder komplett oder die Steuerbelastung wird zumindest gemindert. Steuerlich besonders effektiv: Ist ein Rentner gesundheitlich angeschlagen, sollte beim Versorgungsamt die Feststellung eines Grads der Behinderung beantragt werden. Hier winkt je nach Grad der Behinderung ein steuersparender Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 384 Euro bis 7.200 Euro.