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erklärungs-
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noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

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Rentenerhöhung zum 1. Juli 2023: Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?

Zum 1. Juli 2023 können sich Rentner über ein kräftiges Rentenplus freuen. Doch die Freude könnte getrübt werden, weil durch diese Rentenerhöhung zahlreiche Ruheständler ins Visier des Finanzamts rücken könnten. Denn beträgt der steuerpflichtige Teil der Rente im Jahr 2023 mehr als 10.908 Euro/21.816 Euro, besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Doch keine Angst: Wer gut beraten ist, muss möglicherweise gar keine Steuern zahlen. Rentner sollten dem Finanzamt jeden Cent steuersparender Ausgaben nachweisen. Typische Steuersparposten: Spenden, Behinderten-Pauschbetrag, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Tipp: Auf eine Besonderheit ist hinzuweisen. Die Rentenerhöhung ist in voller Höhe steuerpflichtig. Denn der einmal festgesetzte Rentenfreibetrag bleibt ein Leben lang unverändert bestehen. Deshalb führen Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre oftmals dazu, dass der steuerpflichtige Teil der Rente ansteigt und deshalb eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung entsteht. Die Finanzverwaltung hat in den letzten Jahren die Möglichkeiten geschaffen, um die Abgabepflicht von Rentnern edv-gestützt zu prüfen und säumige Renter rückwirkend zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern. Während es in der Vergangenheit in vielen Fällen möglich war dem zu entgehen, steigt das Risiko wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen Post vom Finanzamt zu bekommen.

Unsere Empfehlung an Rentner: Lassen Sie die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung prüfen.

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