Wer seinen 50. Geburtstag gefeiert hat und in seinen Zukunftsplänen einen vorgezogenen Ruhestand eingeplant hat, muss wissen, dass der Beginn der Rente vor dem offiziellen Rentenalter Rentenabschläge bedeutet. Wie hoch diese Abschläge sind und wie hoch eine eventuelle freiwillige Sonderzahlung zur Schließung der Rentenlücke ist, verrät die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag.
Bei einem Rentenbeginn mit 63 statt 67 Jahren muss mit einer Rentenkürzung von 14,4 Prozent gerechnet werden. Der Ausgleichsbetrag beträgt je nach Höhe der Rente zwischen 40.000 und 60.000 Euro. Der steuerliche Clou: Die freiwillige Sonderzahlung kann wie die laufenden Beiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden. Doch aufgepasst: Im Jahr 2024 dürften solche Rentenversicherungsbeiträge nur bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro/55.132 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler) abgezogen werden. Wer zu viel bezahlt, verschenkt Steuervorteile.
Tipp: Also unbedingt nachrechnen oder besser noch von einem Steuerprofi nachrechnen lassen, in welcher Höhe sich Sonderzahlungen 2024 noch als steuersparende Sonderausgaben auswirken können und gegebenenfalls mit der Deutschen Rentenversicherung Ratenzahlungen über mehrere Jahre vereinbaren.