Rentner sind häufig verunsichert, ob das Finanzamt nun eine Steuererklärung von ihnen erwartet oder ob sie mit ihrem Ruhestand keine steuerlichen Verpflichtungen mehr haben. Die Abgabe einer Steuererklärung ist immer dann verpflichtend, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte des Rentners über dem Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres liegt.
- Grundfreibetrag 2022: Für 2022 erwartet das Finanzamt eine Steuererklärung, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte über 10.347 Euro liegt.
- Grundfreibetrag 2023: Im Jahr 2023 sind Rentner ein Fall für das Finanzamt, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 10.908 beträgt.
Für zusammen veranlagte Eheleute verdoppelt sich der Grundfreibetrag.
Tipp: Rentner, die verunsichert sind, sollten Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden. Denn selbst, wenn eine Erklärungspflicht besteht, bedeutet das noch lange nicht, dass tatsächlich Steuern anfallen. Die Fachleute des Lohnsteuerhilfevereins werden alle erdenklichen Steuersparmöglichkeiten ansetzen, damit die Steuerlast möglichst gering ausfällt.
Aktuell erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen von Betroffenen, die als Rentner jahrelang keine Steuererklärungen abgegeben haben und nun - oft rückwirkend bis 2015 - zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert werden. Inzwischen hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit solche Fälle mit EDV-Unterstützung zu ermitteln. Wir empfehlen es nicht darauf ankommen zu lassen und sich stattdessen frühzeitig zu informieren, ob Sie als Rentner eine Steuererklärung einreichen müssen oder nicht.