Wer als Minijobber arbeitet und für dieses Arbeitsverhältnis nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, kann für die selbst bezahlten Rentenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung einen Sonderausgabenabzug beantragen.
Da das Finanzamt vom Arbeitgeber über die Beitragszahlungen im Zusammenhang mit einem Minijob keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermittelt bekommt, muss bei Rückfragen des Finanzamts der Nachweis der gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erbracht werden. Als Nachweis dient unter anderem die monatliche Lohnabrechnung.
Steuertipp: Es kann auch passieren, dass der beantragte Sonderausgabenabzug für die Minijob-Rentenversicherungsbeiträge einfach gekippt wird. Deshalb ist es wichtig, den Steuerbescheid akribisch unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls mit einem Einspruch zu kontern.
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