Rentner, die im Jahr 2022 erstmals eine gesetzliche Altersrente beziehen, müssen 82 Prozent ihrer Bruttorente versteuern. Im nächsten Jahr, wenn für zwölf Monate die gesetzliche Altersrente bezogen wird, ermittelt das Finanzamt bei Abgabe einer Steuererklärung 2023 dann den Rentenfreibetrag in Höhe von 18 Prozent, der einem Rentner in unveränderter Höhe bis zum Lebensende von seinen Renteneinnahmen abgezogen wird.
Wichtig: Wer bisher eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, die sich 2022 in eine gesetzliche Altersrente umwandelt, muss nicht 82 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Es gilt der Besteuerungsanteil, der für die Erwerbsminderungsrente gegolten hat.
Rentner, die im Jahr 2021 ihren 64. Geburtstag gefeiert haben, profitieren im Jahr 2022 erstmals vom so genannten Altersentlastungsbetrag. Dieser beträgt im Jahr 2022 14,4 Prozent der begünstigten Einkünfte, maximal 684 Euro.