Lässt ein Steuerzahler in seinem Privathaushalt vor Beauftragung eines Handwerkers statische Berechnungen durchführen, sollten diese Ausgaben dem Finanzamt als Handwerkerleistungen präsentiert werden. Zwar werden die Sachbearbeiter im Finanzamt die Steueranrechnung von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung versagen. Doch nach einem für Steuerzahler positiven Urteil prüft nun der Bundesfinanzhof, ob für statische Berechnungen eine Steueranrechnung winkt (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 4.7.2019, Az. 1 K 1384/19; BFH, Az. VI R 29/19). Einspruch einlegen und abwarten.