Eine Steueranrechnung für die kurze Gassi-Runde mit dem Hund für Zahlungen an selbständige Tierbetreuer ist kein Problem. Bei der Ganztagesbetreuung eines Hundes außerhalb des Haushaltes verweigert das Finanzgericht die Anrechnung jedoch (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.11.2018, Az. 7 K 7101/16).