Wann das Finanzamt die Abgabe einer Steuererklärung für 2024 erwartet, wann eine freiwillige Steuererklärung zu empfehlen ist und warum die vorgezogene Abgabe sinnvoll sein kann? Hier die Antworten auf typische Fragen rund um die Steuererklärung 2024.
· Ohne Beratung: Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2024 verpflichtet ist und das ohne steuerliche Beratung erledigt, muss diese bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Andernfalls drohen Verspätungszuschläge.
· Mit Beratung: Wird ein Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2024 beauftragt, hat man mit der Abgabe Zeit bis zum 30. April 2026.
· Keine Verpflichtung: Ist ein Steuerzahler nicht zur Abgabe einer Steuererklärung 2024 verpflichtet, kann er natürlich freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Beraten oder nicht, hat es damit Zeit bis zum 31. Dezember 2028.
Erwartet ein Steuerzahler eine Steuererstattung, kann er seine Erklärungen 2024 natürlich deutlich früher ans Finanzamt übermitteln. Ab Mitte März dürfte die Bearbeitung der Steuererklärung 2024 in den Finanzämtern starten.
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