Die neue steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten im Zeitraum vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 auszahlen darf, ist arbeitgeberbezogen. Das bedeutet im Klartext: Hat ein Beschäftigter in dem Zeitfenster vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 parallel oder nacheinander mehrere Arbeitgeber, darf der Beschäftigte von jedem seiner Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuerfrei ausbezahlt bekommen. Dass die mehrfache Auszahlung zulässig ist, bestätigt das Bundesfinanzministerium in seinen FAQ zur Inflationsausgleichsprämie unter www.bundesfinanzministerium.de.