Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Steuerliche Behandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beim Verkauf einer Immobilie

Wird eine bisher vermietete Immobilie verkauft und es bestand noch ein Darlehen bei der Bank, verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Finanzämter lassen diese Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten zum Abzug zu, obwohl es sich bei dieser Zahlung ja eindeutig um Zinsen handelt. Ein Vermieter wollte sich mit dem Werbungskostenabzug nicht zufriedengeben und zog vor Gericht.

Das Finanzgericht Köln urteilte nun, dass die Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs einer vermieteten Immobilie tatsächlich nicht als Werbungskosten abziehbar ist, weil diese Entschädigung nicht mehr mit Mieteinnahmen im Zusammenhang steht (FG Köln, Urteil v. 19.10.2023, Az. 11 K 1802/22).

Zurück