Wer in seinem Eigenheim energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lässt (z.B. Austausch der Heizung), profitiert von der Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Danach werden über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro, auf die Steuerschuld des Eigenheimbesitzers angerechnet. Doch aufgepasst: Wird die Rechnung des Handwerkers in Raten bezahlt, ist die Sanierung erst in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem der volle Rechnungsbetrag überwiesen ist. Vorher gibt es keine Steueranrechnung (BFH, Urteil v. 13.8.2024, Az. IX R 31/23). Wer die Kosten für eine energetische Sanierung also nicht auf einmal zahlen kann, sollte besser ein Bankdarlehen aufnehmen und dem Handwerker nach Abschluss der Sanierung den vollen Rechnungsbetrag überweisen. Dann winkt die Steuerermäßigung sofort, egal wie lange das Darlehen mit der Bank läuft.
Foto: CURIOS/stock.adobe.com