Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Steuervergünstigung für Baudenkmal: Nur einmal im Leben für nur ein Objekt

Zieht ein Steuerzahler in ein denkmalgeschütztes Gebäude ein, winken für bestimmte Baumaßnahmen Steuervorteile nach § 10f EStG. Die Aufwendungen dürfen im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren zu jeweils neun Prozent wie Sonderausgaben abgezogen werden. Doch was passiert, wenn ein Steuerzahler vor Ablauf des Zehn-jahreszeitraums in ein anderes denkmalgeschütztes Gebäude einzieht und erneut bestimmte Baumaßnahmen hat?

Antwort des Bundesfinanzhofs: In diesem Fall gibt es für die verbleibenden Jahre des Zehn-jahreszeitraums keinen Sonderausgabenabzug mehr. Denn die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach § 10f EStG gibt es nur einmal im Leben und nur für ein einziges Objekt (BFH, Urteil v. 24.5.2023, Az. X R 22/20).

Soweit der Steuerpflichtige das Gebäude während des zehnjährigen Verteilungszeitraums zur Vermietung nutzt, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr des Übergangs zur Vermietung wie Sonderausgaben abzuziehen. 

Zurück