Steuerzahler, die nachweislich von der Corona-Pandemie wirtschaftlich negativ betroffen sind, können sich über die Verlängerung folgender Steuererleichterungen freuen (BMF, Schreiben v. 7.12.2021, Az. IV A 3 - S 0336/20/10001 :045):
- Zinslose Stundung: Auf Antrag stundet das Finanzamt bis zum 31. Januar 2022 fällige Steuerzahlungen bis Ende März 2022 zinslos. Bei Ratenzahlungen kann der zinslose Zahlungsaufschub sogar bis Ende Juni 2022 gewährt werden.
- Herabsetzung von Vorauszahlungen: Stellt ein Steuerzahler, der wegen der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten steckt, einen Antrag auf Herabsetzung der laufenden Einkommensteuervorauszahlungen 2022, soll das Finanzamt diesem Antrag ohne nähere Überprüfungen stattgeben.