Lohnsteuer-
erklärungs-
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Überwälzung der Lohnsteuer beim Minijob auf Arbeitnehmer zulässig

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Minijobber irritiert sind, wenn sie die zweiprozentige pauschale Lohnsteuer selbst zahlen müssen. In den Infos der Minijobzentrale ist stets die Aussage zu finden, dass der Arbeitgeber für Minijobber grundsätzlich 30 Prozent Pauschalabgaben abzuführen hat. 13 Prozent für die Krankenversicherung, 15 Prozent für die Rentenversicherung und pauschal 2 Prozent Lohnsteuer. Wie kann es also sein, dass der Arbeitnehmer für die zwei Prozent Lohnsteuer aufkommen soll?

Antwort: Das liegt in der Regel an einer Vereinbarung, die der Minijobber zu Beginn seines Minijob-Arbeitsverhältnisses unterschrieben hat. Die Überwälzung der Lohnsteuer ist leider bereits vom Bundesarbeitsgericht abgesegnet (Urteile aus den Jahren 1987 und 2006).

Steuertipp: Ist ein Minijobber auf jeden Cent seines Minijob-Verdienstes angewiesen, sollte er also darauf achten, welche Vereinbarungen ihm sein Arbeitgeber zu Betragsbeginn zur Unterschrift vorlegt. Die Vereinbarung zur Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Minijobber sollte hier nicht unterschrieben werden.

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