Legt ein Steuerzahler gegen seinen Steuerbescheid Einspruch ein, kann er nach § 361 Abgabenordnung bei ernstlichen Zweifeln an der festgesetzten Steuer eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Stimmt das Finanzamt zu, muss die strittige Steuer zunächst nicht bezahlt werden. Das Problem: Bekommt der Steuerzahler am Ende des Tages nicht Recht, muss er für jeden Monat, in dem die Zahlung ausstand, 0,5 Prozent Aussetzungszinsen zahlen.
Lohi-Tipp: Der Bundesfinanzhof hält diese Zinshöhe ab 2019 für zu hoch oder zumindest für zweifelhaft und hat den Fall deshalb dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (BFH, Beschluss v. 8.5.2024, Az. VIII R 9/23). Wer also für Zeiträume ab 2019 Aussetzungszinsen zahlen muss, sollte dagegen Einspruch einlegen und mit Hinweis auf das Verfahren in Karlsruhe ein Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen. Dann heißt es abwarten.
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