Gönnt sich eine Familie mit Kindern eine Auszeit und reist zwölf Monate durch Länder der EU, stellt sich die Frage, ob Eltern dadurch den Anspruch auf Kindergeld für ihre mitreisenden Kinder verlieren. Antwort des Finanzgerichts Schleswig-Holstein: Es kommt darauf an, ob der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland während der Rundreise aufrechterhalten wird (Urteil v. 25.10.2023, Az. 5 K 7/23).
In dem Streitfall behielten die Eltern ihren Kindergeldanspruch trotz zwölfmonatiger Rundreise durch verschiedene EU-Länder, weil der Wohnsitz in Deutschland aufrechterhalten wurde und die Rundreise zeitlich begrenzt bis zur Schulpflicht der Kinder in Deutschland beabsichtigt war. Selbst wenn während der zwölfmonatigen Rundreise der Wohnsitz nicht aufgesucht wurde, haben Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld.