Lohnsteuer-
erklärungs-
kopfschmerz?
Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastung und dazu
noch verschiedene Formulare –
da kann einem schon mal der Kopf
brummen

Das Kopfzerbrechen hat jetzt ein Ende.
Entspannen Sie sich,
wir kümmern uns darum.
Steuerauf-
schieberitis?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!

Lehnen Sie sich zurück,
wir kümmern uns darum!
Nicht bangen!
Hol Dir den
Lohixperten
Bangen und Hoffen, dass auch alles
annerkannt wird?
Das müssen Sie jetzt nicht mehr,
denn wir haben über 50 Jahre
Erfahrung und Kompetenz.

Unsere Steuerprofis stehen Ihnen
mit Rat und Tat zur Seite.
Lassen Sie sich jetzt
von uns beraten.
Lohnsteuer-
erklärungs-
angst?
Steuererklärung...?
Das verschiebe ich auf morgen!
Kennen Sie das auch?

Aufschieben hat jetzt ein Ende –
überlassen Sie Ihre Steuererklärung uns!
Legen Sie die Füße hoch,
wir kümmern uns darum!

Zwölfmonatige Rundreise: Verlust des Kindergeldanspruchs?

Gönnt sich eine Familie mit Kindern eine Auszeit und reist zwölf Monate durch Länder der EU, stellt sich die Frage, ob Eltern dadurch den Anspruch auf Kindergeld für ihre mitreisenden Kinder verlieren. Antwort des Finanzgerichts Schleswig-Holstein: Es kommt darauf an, ob der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland während der Rundreise aufrechterhalten wird (Urteil v. 25.10.2023, Az. 5 K 7/23).

In dem Streitfall behielten die Eltern ihren Kindergeldanspruch trotz zwölfmonatiger Rundreise durch verschiedene EU-Länder, weil der Wohnsitz in Deutschland aufrechterhalten wurde und die Rundreise zeitlich begrenzt bis zur Schulpflicht der Kinder in Deutschland beabsichtigt war. Selbst wenn während der zwölfmonatigen Rundreise der Wohnsitz nicht aufgesucht wurde, haben Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Zurück